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Unsere AGB

AGB-Restaurant

Version: Juni 2025 ersetzt alle vorhergehenden

 

1. Geltungsbereich

 

  • Diese Geschäftsbedingungen finden Anwendung bei der zeitweiligen und entgeltlichen Überlassung von Konferenz-, Bankett- und Veranstaltungsräumen sowie von Räumlichkeiten zur Durchführung von Veranstaltungen, Banketten, Tagungen etc. sowie für alle in diesem Zusammenhang erbrachten Leistungen und Lieferungen, inklusive allfälliger Vorleistungen zu Gunsten des Veranstalters.
  • Allfällige Geschäftsbedingungen des Veranstalters finden nicht Anwendung, unter Vorbehalt einer vorher schriftlich vereinbarten anderslautenden Abrede. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses. Veranstalters im Sinne dieser Geschäftsbedingungen sind sowohl der Endverbraucher, wie auch der gewerblich tätige Unternehmer.

 

2. Vertragspartner

 

  • Vertragspartner ist René Kälin, rechtsgeschäftlich vertreten durch den LANDGASTHOF WELLENBERG (nachfolgend „Hotel“ genannt) und der Besteller/Kunde – im Folgenden „Veranstalter“ genannt.

 

3. Entstehung des Vertragsverhältnisses

 

  • Das Vertragsverhältnis kommt mit der gegenseitigen Unterzeichnung des Veranstaltungsvertrages oder der elektronischen Bestätigung an den Veranstalter zustande. Änderungen oder Stornierungen können nur noch im Rahmen dieser AGB erfolgen.

 

  • Hat ein Dritter für den Veranstalter gehandelt, haftet der Veranstalter dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Dritten als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen, die aus oder im Zusammenhang mit der oder den vertragsgegenständlichen Veranstaltung/en entstehen.

 

4. Vorauszahlung, Garantie, Rechnungsstellung

 

  • Der LANDGASTHOF WELLENBERG ist berechtigt, jederzeit eine Anzahlung von bis zu 100 Prozent der vereinbarten Leistungsentschädigung (inkl. Mehrwertsteuer) zu verlangen. In unserem Betrieb arbeiten wir nur mit Bargeld, wenn wir ausnahmsweise elektronische Zahlungsmittel akzeptieren – dann übernimmt der Kunde die entstehenden Verarbeitungsgebühren von 3 Prozent. Die Anzahlung kann auch Bar oder mittels Kontoüberweisung erfolgen. Die geleistete Vorauszahlung wird der Rechnung vollumfänglich – jedoch zinslos – gutgeschrieben.

 

  • Die Anzahlung wird spätestens und ohne Mahnung mit der letzten schriftlichen Reservierungsbestätigung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Allfällige Überweisungskosten sind vom Kunden zu übernehmen.

 

  • Übersteigt die vom Veranstaltungsgast geleistete Vorauszahlung den Saldorechnungsbetrag, wird der Differenzbetrag dem jeweils bei der Vorauszahlung verwendeten Konto wieder gutgeschrieben. Eine Barauszahlung oder eine Rücküberweisung auf ein anderes als das für die Vorauszahlung verwendete Konto erfolgt in keinem Fall.

 

  • Alle Rechnungen gehen grundsätzlich zu Lasten des Veranstalters und werden in Schweizer Franken (CHF) ausgestellt. Wird eine spezielle Abrechnungsform oder eine Aufteilung der Rechnung gewünscht, ist dies dem LANDGASTHOF WELLENBERG vor der Veranstaltung mitzuteilen.
  • Der Veranstalter haftet für allfällige nicht bezahlte Rechnungen der Teilnehmer.

 

  • Dem LANDGASTHOF WELLENBERG ist es nicht möglich, Rechnungen ins Ausland zu senden. Gäste aus dem Ausland werden gebeten, die Zahlung vorgängig per Banktransfer zu tätigen oder den Endbetrag mit einer Kreditkarte zu begleichen.

 

  • Der Veranstaltungsgast kommt mit der Zahlung in Verzug, wenn die Rechnungssumme nicht innerhalb der genannten Zahlungsfrist bezahlt oder unwiderruflich angewiesen wird. Nach Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, die jeweils geltenden gesetzlichen Verzugszinsen z.Zt. in Höhe von 5 Prozent zu verlangen.

 

5. Infos, Programm, Teilnehmerzahlen

 

  • Sämtliche für die Durchführung eines Anlasses wichtigen Angaben, wie Menu- und Weinwahl, Bestuhlung, Tisch- und Saaldekoration, Menüdruck und andere sind dem LANDGASTHOF WELLENBERG spätestens 7 Tage vor der Veranstaltung bekannt zu geben.

 

  • Die definitive Teilnehmerzahl ist dem LANDGASTHOF WELLENBERG spätestens 2 Arbeitstage vor der Veranstaltung schriftlich (E-Mail) mitzuteilen. Ist die effektive Personenzahl kleiner, gilt die definitiv bestätigte Zahl als Grundlage für die Verrechnung; ist sie höher, übernimmt der LANDGASTHOF WELLENBERG keine Garantie, alle Gäste berücksichtigen zu können. Die durch die zusätzlichen Teilnehmer entstandenen Mehrkosten werden in Rechnung gestellt.

 

  • Das Hotel ist berechtigt, den Mehraufwand aufgrund kurzfristiger Änderungen der Veranstaltung wie Menu, Tischordnung, Raum-Setup, Personenzahl in Rechnung zu stellen.

 

6. Raumnutzung

 

Unsere Öffnungszeiten sind:

 

  • Werktags: 08’30 bis 23’00 Uhr
  • Sonn- und Feiertags:  09’30 bis 22’00 Uhr

 

  • Zum Mittagessen reservierte Räumlichkeiten müssen uns ab 1700 Uhr wieder zur Verfügung stehen.

 

  • Sie dürfen bei uns auch länger feiern (höchstens bis 0100 Uhr).

 

  • Es wird generell eine Miete für die Benutzung des Saals fällig.

 

Für Zusammenkünfte, Sitzungen, Filmvorführungen etc. gelten folgende Tarife:

 

  • Pro angefangene Stunde: Fr. 50.-- / Minimale Verrechnungszeit sind 2 Stunden.

 

  • Ausserhalb der regulären Öffnungszeiten wird ein Zuschlag von Fr. 100.-- pro Stunde für Mitarbeiterkosten erhoben. Sicherheitshalber sind mindestens 2 Mitarbeiter anwesend.

 

Die Überzeit muss vorab mit uns abgesprochen werden, um Unstimmigkeiten zu vermeiden.

 

  • Für Verkaufsveranstaltungen wird ein höherer Gebührentarif angewandt.

 

  • Der Gebrauch von Wunderkerzen, anderen leicht entzündbaren und gesundheitsschädigenden Gegenständen ist strengstens untersagt.

 

  • Reservierte Veranstaltungsräume stehen ausschliesslich dem Veranstalter – und deren Gäste – nur zum schriftlich vereinbarten Zweck und beschränkt für den jeweils vereinbarten Zeitraum zur Verfügung.

 

  • Dem Veranstalter ist es untersagt, insgesamt oder auch teilweise die ihm vom Hotel vertraglich zugesicherten Leistungen (Raumnutzung und Veranstaltungsdienstleistungen) an Dritte abzutreten.

 

  • Es besteht eine Konsumationspflicht. Wenn Gäste des Veranstalters, Getränke und Speisen etc. mitbringen/ liefern lassen und vor Ort konsumieren - wird der Veranstalter entsprechend belastet.

 

7. Menüvorschläge

 

  • Die Menüvorschläge gelten für Gesellschaften ab 10 Personen. Kleinere Gruppen können direkt von der Tageskarte bestellen. Pro Gesellschaft kann grundsätzlich nur ein einheitliches Menu bestellt werden.

 

  • Ihre Auswahl sollte spätestens 10 Tage vor dem Anlass bei uns eingetroffen sein.

 

8. Gästeanzahl

 

  • Die definitive Teilnehmerzahl ist uns spätestens 1 Arbeitstag vor der Veranstaltung schriftlich (E-Mail) mitzuteilen. Ist die effektive Personenzahl kleiner, gilt die definitiv bestätigte Zahl als Grundlage für die Verrechnung; ist sie höher, übernimmt der LANDGASTHOF WELLENBERG keine Garantie, alle Gäste berücksichtigen zu können. Die durch die zusätzlichen Teilnehmer entstandenen Mehrkosten werden in Rechnung gestellt.

 

  • Das Hotel ist berechtigt, den Mehraufwand aufgrund kurzfristiger Änderungen der Veranstaltung wie Menu, Tischordnung, Personenzahl in Rechnung zu stellen.

 

9. Zapf- / Servicegeld

 

  • Der Kunde darf Speisen und Getränke zu Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen.

 

  • Ausnahmen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung mit dem Hotel. In diesen Fällen wird ein Beitrag zur Deckung der Gemeinkosten berechnet.

 

Folgendes Zapfengeld pro Deziliter wird verrechnet:

 

Wein:

Fr. 4.00

Bier:

Fr. 1.00

Digestifs:

Fr. 4.00

Schnaps

Fr. 6.00

 

  • Selber mitgebrachte Desserts werden mit Fr. 5.50 pro Person verrechnet.

 

10. Tischgedeck / Menükärtli

 

Unser Standard Papier-Gedeck ist im Preis inbegriffen.

 

  • Auf Wunsch decken wir die Tische gegen einen Aufpreis von Fr. 5.00 pro Gedeck, mit Stoffwäsche.

 

  • Für Ihre Gäste kann ein Menükärtli, für Fr. 1.00 pro Stück gedruckt werden.

 

11. Tischdekoration / Blumenschmuck

 

  • Tischdekoration dürfen Sie selbstverständlich mitbringen (am Vorabend oder am Tag des Anlasses).

 

  • Wenn Sie Blumendeko wünschen, wenden Sie sich bitte an den Floristen ihres Vertrauens und lassen die Blumen zu uns in den Betrieb liefern.

 

12. Preise

 

  • Die Preise gelten für die aufgeführten Leistungen. Abänderungen an den Menüs, werden entsprechend nachkalkuliert.

 

  • Preis- oder Angebotsänderungen sind jederzeit vorbehalten

 

13. Sonstiges

 

  • Wir sind ein Nichtraucherlokal, das Rauchen ist in allen Bereichen untersagt.

 

  • Feuerwerke sind wegen der Nachtruhestörung nicht zugelassen.

 

  • Hunde oder sonstige Haustiere sind in unseren Lokalitäten nicht erlaubt.

 

14. Schlussbestimmungen

 

  • Nebst den AGB können weitere Bestimmungen zur Anwendung kommen, welche den AGB vorgehen. Änderungen oder Ergänzungen des angenommenen Angebots oder dieser AGB sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

 

  • Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels. Es gilt das schweizerische Recht mit ausschließlichem Gerichtsstand Frauenfeld.

 

  • Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.

 

 

AGB-Hotelzimmer

Version: Juli 2025 ersetzt alle vorhergehenden

 

1. Geltungsbereich

 

Die vorliegenden AGB gelten für die Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung von Kunden, sowie alle erbrachten Leistungen und Lieferungen des Hotels in diesem Zusammenhang. In unserem Betrieb arbeiten wir nur mit Bargeld, wenn wir ausnahmsweise elektronische Zahlungsmittel akzeptieren – dann übernimmt der Kunde die uns entstehenden Verarbeitungsgebühren von 3 Prozent.

 

2. Vertragsabschluss

 

Eine Zimmer-Reservation ist ohne hinterlassene Garantie bis 19.00 Uhr am Anreisetag gültig. Mit einer Zimmergarantie bleibt Ihre Reservation auch bei Ankunft nach 19.00 Uhr die ganze Nacht erhalten.

 

Als Garantien für eine Zimmerreservation gelten:

 

  • Vorauszahlung der Reservation per Kreditkarte oder Twint, zuzüglich der Bankgebühren von 3 Prozent die uns durch die Zahlungsverarbeiter in Abzug gebracht werden.
  • Vorauszahlung der Reservation, z.B. per Bank- oder Postüberweisung
  • Schriftliche Garantie einer eingetragenen Firma im Handelsregister, mit Sitz in der Schweiz

 

Ein Angebot zu Reservationen wird explizit als solches bezeichnet und ist vom Kunden schriftlich oder per Mail dem Hotel zu bestätigen. Ein Angebot gilt jeweils für 3 Tage (Annahmefrist). Dies bedeutet im Besonderen, dass durch ein Hotel herausgegebene Offerten, Preislisten und dergleichen noch kein verbindliches Angebot darstellen.

 

Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung drei Monate und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10 Prozent anheben.

 

Das Hotel behält sich ausdrücklich das Recht vor, während und nach verstreichen der Annahmefrist für das Angebot zu Reservationen, die Zimmer wieder in den Verkauf zu geben. Bei erneuter Anfrage kann die neue Offerte möglicherweise Abweichungen zum ersten Angebot beinhalten.

 

3. Stornierungsbedingungen

 

Bis 7 Tage vor Anreise ist eine  kostenlose Annullation möglich.

Bis 1 Tag vor Anreise verrechnen wir Ihnen 20 Prozent des Reservationspreises.

 

Wird das Zimmer bis 23'00 Uhr nicht bezogen oder die Stornobedingungen nicht eingehalten, werden wir Ihnen die erste Nacht zu 100 Prozent in Rechnung stellen.

 

Bei einer verspäteten Stornierung wird 100 Prozent des Zimmerpreises der 1. Nacht in Rechnung gestellt, sofern die Zimmer nicht weitervermietet werden können - in jedem Fall ist eine Bearbeitungsgebühr von 20 Prozentdes Reservationspreises zu entrichten.

 

4. Rücktritt des Hotels

 

  • Sofern ein kostenfreies Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist vereinbart wurde, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

 

  • Wird eine vereinbarte Vorauszahlung nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten Frist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

 

Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag ausserordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls;

 

  • höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

 

  • Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;

 

  • das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Hotels zuzurechnen ist.

 

Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

 

5. Leistungen und Preise

 

Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer.

 

Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltenden bzw. vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Landgasthof Wellenberg an Dritte.

 

Die maximale Anzahl der Gäste in einem Zimmer wird durch die angegebene/bezahlte Personenzahl bestimmt. Wird die maximale Anzahl überschritten, ohne dies bei der Buchung anzugeben, behalten wir uns das Recht vor den Zugang zu verweigern oder eine zusätzliche Zahlung zu verlangen.

 

Die Preise verstehen sich in CHF pro Nacht.

 

6. Zimmerübergabe und -rückgabe

 

Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 14.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf früheren Zimmerbezug.

 

Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50 Prozent des vollen Zimmerpreises in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100 Prozent.

 

7. Verantwortung

 

  • Gesetze: Von Ihnen wird erwartet, dass Sie die lokalen Gesetze und Vorschriften einhalten.
  • Rauchen: In den Zimmern und im Inneren des Gebäudes ist das Rauchen nicht gestattet.
  • Haustiere: Haustiere sind nicht erlaubt.
  • Lärm: Die Gäste sind verpflichtet sich verantwortungsbewusst zu verhalten und respektvoll gegenüber Ihren Mitgästen zu handeln.
  • Besucher: Die Gäste sind für ihre Besucher verantwortlich.
  • Schaden: Die Gäste sind verpflichtet, uns über Schäden im Zimmer zu informieren.

 

8. Zahlung

 

Rechnungen des Hotels sind binnen 10 Tagen ab Zugang der Rechnung ohne Abzug zahlbar. Das Hotel ist berechtigt, aufgelaufene Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen.

 

Wir sind berechtigt, bei Vertragsschluss oder danach eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine werden mit dem Angebot bekannt gegeben.

 

Ist der Kunde im Ausland ansässig, behält sich das Hotel das Recht vor, den gesamten Rechnungsbetrag als Barzahlung einzuziehen. Allfällige Bank-/Währungs-/Kreditkartenspesen gehen zu Lasten des Kunden.

 

Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels verrechnen.

 

 

9. Zusätzliche Kosten

 

Zusätzliche kostenpflichtige Dienstleistungen beinhalten unter anderem, sind jedoch nicht limitiert auf folgende:

 

  • Beschädigung der Räume und Einrichtungen
  • Frühstück (sofern nicht ausdrücklich angegeben, dass der Zimmerpreis inklusive ist)
  • Aussergewöhnliche Reinigung

 

10. Haftung / Sorgfaltspflicht

 

  • Das Hotelzimmer ist durch den Kunden mit grösster Sorgfalt zu benützen.
  • Für entstandene Schäden muss der Kunde bzw. der Auftraggeber aufkommen.
  • Das Hotel lehnt jede Haftung für Diebstahl usw. ab. Zudem haftet das Hotel nur bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen vertraglichen oder ausservertraglichen direkten Schäden.
  • Jede weitere Haftung ist ausgeschlossen.

 

11. Schlussbestimmungen

 

Nebst den AGB können weitere Bestimmungen und Buchungskonditionen zur Anwendung kommen, welche den AGB vorgehen. Änderungen oder Ergänzungen des angenommenen Angebots oder dieser AGB sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

 

Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz des Hotels. Es gilt das schweizerische Recht mit ausschließlichem Gerichtsstand Frauenfeld.

 

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.